FAQ: Fragen und Antworten zum Hausarztvertrag (HzV))

FAQ: Fragen zum Hausarztvertrag (Hausarztzentrierte Versorgung (HzV))

  • Die Patienten sichern sich ihren Hausarzt durch Unterstützung der Hausarztpraxis;
  • Der Hausarzt koordiniert die gesamte medizinische Versorgung der Patienten, sammelt Facharztberichte und vermeidet somit falsche Diagnostik oder Doppeluntersuchungen.
  • Die HzV-Hausärzte bilden sich regelmäßig bezüglich hausarzttypischer Behandlungsfelder fort. Der Patient erhält somit eine qualitative Behandlung nach aktuellem medizinischem Stand. 
  • Durch den geringeren Verwaltungsaufwand für den Hausarzt entstehen Zeitreserven, die dem Patienten direkt zugutekommen und eine höhere Zufriedenheit auf beiden Seiten mit sich bringt.

Ja. Kinder und Jugendliche können ebenso wie Erwachsene am Hausarztprogramm teilnehmen. Das Kind oder der Jugendliche bzw. dessen Erziehungsberechtigte wählen einen Hausarzt aus, der die Versorgung koordiniert.

Die Patienten schreiben sich in der Praxis ihres gewählten Hausarztes in die HzV ein. Also bei uns direkt in der Praxis!

Vor Erklärung seiner HzV-Teilnahme wird der Patient aufgefordert, sich die Patienteninformationen zum Hausarztprogramm und zum Datenschutz sorgfältig durchzulesen. Anschließend unterschreibt der Patient die „Teilnahme-und Einwilligungserklärung Versicherte“ und den HzV-Beleg. Das Original der Teilnahme- und Einwilligungserklärung Versicherte erhält der Patient. Der Durchschlag verbleibt in der Patientenakte beim Hausarzt und muss dort mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden.

Nein. Für die Patienten entstehen durch die Teilnahme am Hausarztprogramm keine Kosten.

Nein. Die Versorgung von Patienten, die nicht teilnehmen wollen, erfolgt weiterhin im Rahmen der bestehenden Regelversorgung. Der Hausarzt behandelt die Patienten wie gewohnt und rechnet die entsprechenden Leistungen über die KV ab.

Der Patient kann sich seinen HzV-Hausarzt frei auswählen, ist dann aber für mindestens ein Jahr an diesen gebunden. Der gewählte Hausarzt kann während dieser Zeit nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gewechselt werden (z. B. Umzug des Hausarztes oder des Patienten). Nach frühestens 12 Monaten hat der Patient die Möglichkeit zur Vertragskündigung oder zum Wechsel seines HzV-Hausarztes ohne Begründung. Die Wahl eines Facharztes ist dem Patienten nach Überweisung durch seinen Hausarzt freigestellt.

Der Vertrag setzt hierzu auf mehreren Ebenen an:

  • Apparative Mindestausstattung der HzV-Praxen (Blutzuckermessgerät, EKG, Spirometer mit FEV1-Bestimmung);
  • Nachweis von Qualifikationen wie z.B.Abrechnungsgenehmigung zur Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind Teilnahmevoraussetzungfür HzV-Hausärzte
  • Festlegung von Qualitätszielen (z.B. Grippeimpfung);
  • AktiveUnterstützung der DMP;
  • Fortbildungsverpflichtungen für HzV-Hausärzte;
  • Verpflichtende Teilnahme an Qualitätszirkeln;
  • Verpflichtung zur Behandlung von Patienten nach evidenzbasierten Leitlinien.

Für den Patienten ergeben sich keine Nachteile.

Teilnahmebedingungen für die Patienten, um an der HzV teilzunehmen, sind ein Wohnsitz in der KV - Region des Hausarztes und eine gültige Mitgliedschaft bei der jeweiligen, teilnehmenden Krankenkasse. Mit der Teilnahme erklärt der Patient für mindestens 12 Monate seine Bindung an den gewählten HzV - Hausarzt. Während dieser Zeit dürfen Fachärzte nur auf Überweisung des gewählten Hausarztes in Anspruch genommen werden (Ausnahme: Gynäkologen und Augenärzte sowie selbstverständlich Notfälle).