ACHTUNG! Ab sofort bekommen Sie ein elektronisches Rezept (E-Rezept). Kein Papierausdruck!
Bitte beachten Sie, dass E-Rezepte nur dann ausgestellt werden können, wenn uns
Ihre Gesundheitskarte vorlag (Quartalsbeginn 01.01./01.04./01.07./01.10.)
Ohne eingelesene Gesundheitskarte müssen wir Ihre Anforderung leider löschen.
Vielen Dank!
Rezepte für Dauermedikamente: Bitte geben Sie unten in der Rezeptanforderung das Medikament + Stärke + Einnahmemenge an (z.B. 1-0-0)
Wiederholungsrezepte können nach ärztlicher Prüfung ab dem 3. Werktag in der Apotheke abgerufen werden.
Privatrezepte werden derzeit weiterhin in Papierform erstellt.
Bei Betäubungsmittel-Rezepten wenden Sie sich bitte zur Anforderung persönlich an unsere Praxis.
Dringliche Rezeptanforderungen bitte telefonisch oder persönlich vor Ort bestellen.
Wir bitten von Doppelanfragen in jeglicher Form abzusehen, da diese die Bearbeitungszeit Ihrer Rezepte unnötig verzögern.
Informieren Sie sich auch unter der Rubrik Aktuelles über evtl. Ferien- /Urlaubsabwesenheiten unserer Praxis. In dieser Zeit werden Anfragen nicht abgerufen und somit nicht bearbeitet.