Rezept (für Dauermedikamente)

ACHTUNG! Ab sofort bekommen Sie ein elektronisches Rezept (E-Rezept). Kein Papierausdruck!

  • Bitte beachten Sie, dass E-Rezepte nur dann ausgestellt werden können, wenn uns
  • Ihre Gesundheitskarte vorlag (Quartalsbeginn 01.01./01.04./01.07./01.10.)
  • Ohne eingelesene Gesundheitskarte müssen wir Ihre Anforderung leider löschen. 

Vielen Dank!


Rezepte für Dauermedikamente: Bitte geben Sie unten in der Rezeptanforderung das Medikament + Stärke  + Einnahmemenge an (z.B. 1-0-0)

  • Wiederholungsrezepte können nach ärztlicher Prüfung ab dem 3. Werktag in der Apotheke abgerufen werden.
  • Privatrezepte werden derzeit weiterhin in Papierform erstellt.
  • Bei Betäubungsmittel-Rezepten wenden Sie sich bitte zur Anforderung persönlich an unsere Praxis.
  • Dringliche Rezeptanforderungen bitte telefonisch oder persönlich vor Ort bestellen.
  • Wir bitten von Doppelanfragen in jeglicher Form abzusehen, da diese die Bearbeitungszeit Ihrer Rezepte unnötig verzögern.
  • Informieren Sie sich auch unter der Rubrik Aktuelles über evtl. Ferien- /Urlaubsabwesenheiten unserer Praxis. In dieser Zeit werden Anfragen nicht abgerufen und somit nicht bearbeitet.

Vielen Dank!

Rezeptanforderung

Wichtige Hinweise zur Abholung: Ab dem 3. Werktag (Privatrezepte und „Grüne“ Rezepte). Bitte informieren Sie sich unter "Aktuelles" über eventl. Praxisurlaub. Besten Dank.
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